Pfefferspray erlaubt oder nicht?

  • Ich habe zwei Artikel (einer von Wikipedia) zu Pfefferspray gelesen. Der eine sagt aus, dass es selbst in Notsituationen, wenn man Angegriffen wird, verboten ist, das Spray gegen den Angreifer zu verwenden. Doch Wikipedia sagt das gegenteil: Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung). Was davon ist jezt richtig? Hier klicken für ein Beispiel von Pfefferspray

  • Richtig ist das es Verboten ist, das Spray das du für Hundeabwehr bekommst ist eigendlich so als ob du an der Pfefferdose schnüffelst weil deren Riechorgane ja wesentlich Empfindlicher sind als unsere.


    Aber davon abgesehen mich juckt es nicht ob es Verboten ist ;) ich habe mir das ich direkt an der Grenze zu Holland wohne da eins geholt das richtig Böse ist ;) und im Ernstfall Interessiert es mich nen Feuchten Johan was die Polizei dann sagt, wenn es mich in Gefähricher Situation gerettet hat ... und Schlimmstenfall bekommst du in so einer Situation nur einen Klapps auf die Finger vom Gericht... wenn Überhaupt.


    Anders ist es warscheinlich wenn du bei einer Kontrolle damit erwicht wirst :D


    gruß


  • Schon von der Frau gehört die eine nette Summe Schmerzensgeld liegen lassen musste, weil Sie den Vergewaltiger verprügelt hat? Und das alles nur weil sie ihn nicht drei mal gewarnt hat!
    Willkommen im deutschen Recht! ;)


    was meins du woran mir sowas vobei geht ;) in dem Falle hätte ich dann Adresse von dem Typ, und dann hätte der eh ausgesorgt ;) habe einen seeeeeeeeeeehr grossen Bekanntenkreis in einschlägigen BikerClubs ;) die juckt das dann noch weniger ;)


    Glaube mir mit dem Tränengas währe er dann noch gut bedient gewesen :thumbup:


    Aber was Deutsches Recht angeht ist eh nur Waschlappengesüzle was da Niedergeschrieben steht und auch die Urteile, erst wenn mann tot ist Handeln die ;)


    Da liebe ich die USA ... ratzfatz eingelocht und kein Licht mehr sehen lassen ... das ist das Richtige ;)


    Nicht mit mir ;)


    gruß


  • Schon von der Frau gehört die eine nette Summe Schmerzensgeld liegen lassen musste, weil Sie den Vergewaltiger verprügelt hat? Und das alles nur weil sie ihn nicht drei mal gewarnt hat!
    Willkommen im deutschen Recht! ;)

    Ich sags mal ähnlich böse wie meine Vorrednerin: Immer noch besser Geld zu zahlen und dafür sein Recht auf körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten, oder ist die Lehre aus diesem Fall jetzt, dass sich eine Frau besser vergewaltigen lassen sollte? In so einem Fall warnt man doch nicht, sondern verteidigt sich selber und sein Leben und da ist es einem egal, ob man evtl. Geld zahlen muss oder dem Angreifer schaden zufügt. Die Alternative ist oftmals der eigene Tod in solchen Fällen und dann ist Geld egal.

  • wenn ich mich eh nicht um Gestz und Ordnung scheren will, sollte ich dies nicht auch noch öffentlich schreiben - das nur mal als Anregung. Und Biker-Clubs sind keine Schlägertrupps, die Irgenwer mal einfach so für seinen Privatkrieg einspannen kann. Diesen Teil der Diskussion halte ich für absoluten Unfug und nicht Themenbezogen.


    Zum eigentlichen Thema:
    Man sollte das Thema etwas trennen:
    Es gibt in Deutschland kein Pfefferspray (das übrigens überhaupt keinen Pfeffer enthält!), das zum Einsatz gegen Menschen zugelassen ist, wenn man nicht einen Waffenschein besitzt bzw. hoheitliche Aufgaben zu vertreten hat, wie z.B. Polizei. Die dürfen ! Für "Normalbürger ab 18 gibt es zugelassenes CS-Reizgas zur legalen Selbstverteidigung im Notwehrfall.
    Der Kauf, Besitz und das Mitführen von Pfefferspray , das als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet ist, fällt nicht unter die Waffengesetze und ist für Jedermann legal. Ausländische Produkte ohne diesen Hinweis erfüllen den Tatbestand eines Verstoßes gegen die Waffengesetze. Auch das Mitführen von Tierabwehrspray zu genehmigten Versammlungen (Demos etc.) ist verboten.


    2. Punkt - Notwehr
    In einer Notwehrsituation (Und das muss man im Zweifel hinterher dem Staatsanwalt bzw. Richter beweisen!!) darf man sich und Andere natürlich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln im Rahmen der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" verteidigen. Auch mit Pfefferspray, wenn es zufällig da ist und keine Andere, sanftere Möglichkeit gegeben ist.
    Das Problem dabei ist aber, wenn man das Pfefferspray deshalb dabei hat, um es für einen evtl. Notwehrfall gegen Angreifer einsetzen zu können, ist der Besitz und das Mitführen illegal und man begeht bei Benutzung eine schwere Körperverletzung, bei der es um Vorstrafe geht. Nix mit "einen auf die Finger" - Sowas kann einem die berufliche Zukunft total zerstören!!! Die einfache Aussage: "ich hatte es dabei, um evtl. agressive Hunde abzuwehren wird sicherlich geglaubt, wenn man bereits einmal einen entspr. Angriff nachweisen kann. Aber einfach nur so als Aussage, ........
    Und wenn dann evtl. noch die Möglichkeit zu einer Flucht bestanden hätte, ist auch mix mehr mit Notwehr........also bitte sehr Vorsichtig sein, mit dem Notwehrparagraphen.....
    Wer sich vorsätzlich bewaffnet, hat schlechte Karten. Und kommt in Teufels Küche, wenn die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt bleibt - also solange man selbst nicht wirklich körperlich angegriffen wurde, ist jede körperliche Gewalthandlung wahrscheinlich erstmal nicht verhältnismäßig!!
    Kein Richter der Welt spricht einen wegen Notwehr frei, solange man nicht angegriffen wurde und nur die "Befürchtung" eines Angriffes besteht und man sich "bedroht fühlte"........

  • Also ein Bekannter hat folgendes erlebt. Im Eingangsbereich einer privaten Feier gab es eine Schlägerei zwischen anwesenden Partygästen und ungeladenen Partygästen. Es lagen dann mehrere Personen auf dem Boden und haben sich geprügelt. Ein Kumpel hat dann ein legales Pfefferspray: http://www.selbstverteidigung-pfefferspray.de/pfefferspray genommen und losgesprüht in der Absicht die beiden Streithähne zu trennen. Dadurch haben auch Unbeteiligte vom Pfefferspray etwas abbekommen. Polizei ist dann gekommen, hat das Abwehrspray konfisziert und die Person musste am nächsten Tag auf das Revier kommen. Weiß jetzt nicht wie das weiter ausgegangen ist, aber ich denke das im schlimmsten Fall auch Zivilklagen in das Haus stehen können, von den Personen die vom Reizgas etwas abbekommen haben. Das sollte man auch berücksichtigen, bevor man munter lossprüht!