Beiträge von nachdenker

    wenn ich mich eh nicht um Gestz und Ordnung scheren will, sollte ich dies nicht auch noch öffentlich schreiben - das nur mal als Anregung. Und Biker-Clubs sind keine Schlägertrupps, die Irgenwer mal einfach so für seinen Privatkrieg einspannen kann. Diesen Teil der Diskussion halte ich für absoluten Unfug und nicht Themenbezogen.


    Zum eigentlichen Thema:
    Man sollte das Thema etwas trennen:
    Es gibt in Deutschland kein Pfefferspray (das übrigens überhaupt keinen Pfeffer enthält!), das zum Einsatz gegen Menschen zugelassen ist, wenn man nicht einen Waffenschein besitzt bzw. hoheitliche Aufgaben zu vertreten hat, wie z.B. Polizei. Die dürfen ! Für "Normalbürger ab 18 gibt es zugelassenes CS-Reizgas zur legalen Selbstverteidigung im Notwehrfall.
    Der Kauf, Besitz und das Mitführen von Pfefferspray , das als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet ist, fällt nicht unter die Waffengesetze und ist für Jedermann legal. Ausländische Produkte ohne diesen Hinweis erfüllen den Tatbestand eines Verstoßes gegen die Waffengesetze. Auch das Mitführen von Tierabwehrspray zu genehmigten Versammlungen (Demos etc.) ist verboten.


    2. Punkt - Notwehr
    In einer Notwehrsituation (Und das muss man im Zweifel hinterher dem Staatsanwalt bzw. Richter beweisen!!) darf man sich und Andere natürlich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln im Rahmen der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" verteidigen. Auch mit Pfefferspray, wenn es zufällig da ist und keine Andere, sanftere Möglichkeit gegeben ist.
    Das Problem dabei ist aber, wenn man das Pfefferspray deshalb dabei hat, um es für einen evtl. Notwehrfall gegen Angreifer einsetzen zu können, ist der Besitz und das Mitführen illegal und man begeht bei Benutzung eine schwere Körperverletzung, bei der es um Vorstrafe geht. Nix mit "einen auf die Finger" - Sowas kann einem die berufliche Zukunft total zerstören!!! Die einfache Aussage: "ich hatte es dabei, um evtl. agressive Hunde abzuwehren wird sicherlich geglaubt, wenn man bereits einmal einen entspr. Angriff nachweisen kann. Aber einfach nur so als Aussage, ........
    Und wenn dann evtl. noch die Möglichkeit zu einer Flucht bestanden hätte, ist auch mix mehr mit Notwehr........also bitte sehr Vorsichtig sein, mit dem Notwehrparagraphen.....
    Wer sich vorsätzlich bewaffnet, hat schlechte Karten. Und kommt in Teufels Küche, wenn die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt bleibt - also solange man selbst nicht wirklich körperlich angegriffen wurde, ist jede körperliche Gewalthandlung wahrscheinlich erstmal nicht verhältnismäßig!!
    Kein Richter der Welt spricht einen wegen Notwehr frei, solange man nicht angegriffen wurde und nur die "Befürchtung" eines Angriffes besteht und man sich "bedroht fühlte"........