VieCode Shop 6.1 Update

  • Durch eine EU-Richtlinie, die mit 1.1.2015 in Kraft tritt, sind alle Shop-Betreiber, die digitale Dienstleistungen (z.B.: Webhosting, Downloads, etc.) vertreiben, verpflichtet bei Verkäufen an Privatpersonen die USt. des jeweiligen Landes zu verrechnen. Unser Shop-System unterstützt ab der Version 6.1.0 die Möglichkeit sogenannte Steuerklassen zu definieren, d.h. man kann für verschiedene Länder unterschiedliche Umsatzsteuern verrechnen.
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    Für jedes Produkt können nun die Steuersätze des jeweiligen Landes hinterlegt werden (z.B. DE: 19%, AT: 20%, etc.). Dies würde zu einem sehr hohem Konfigurationsaufwand führen, daher haben wir ein neues System eingeführt: Steuerklassen. Als Betreiber definiert man einmalig eine sogenannte Steuerklasse und ordnet die Produkte diesen Steuerklassen zu. Beim Verkauf des Produktes wird automatisch die Umsatzsteuer der jeweiligen Klasse verrechnet.


    Aus technischen Gründen erfordert das Update auf die neue Version kleinere händische Anpassungen. Durch das Update werden automatisch alle Produkte auf die Standard-Steuerklasse umgestellt. Je nach rechtlicher Begebenheit müssen entsprechende Änderungen vorgenommen werden. In diesem Artikel werden verschiedene Optionen zusammengefasst. Wenn Sie keine Änderung durchführen werden für alle Produkte der Standard-Umsatzsteuersatz für die EU nach der neuen EU-Richtlinie angezeigt und verrechnet.


    Die Steuerklassen können im ACP unter Shop > Produkte > Steuerklassen verwalten konfiguriert werden.


    Konfiguration, wenn Sie nicht von der EU-Richtlinie betroffen sind


    Sollte für Sie die EU-Richtline nicht gelten (z.B. wenn Sie einen Versandhandel betreiben), müssen Sie die Steuerklassen entsprechend konfigurieren. Wechseln Sie dafür auf Steuerklassen verwalten und bearbeiten Sie den Eintrag Default (Europe) oder legen eine neue Steuerklasse an (Wenn Sie die zweite Option wählen, müssen Sie die neue Steuerklasse den Produkten zuordnen, damit diese wirksam wird). Tragen Sie nun bei Standard den Umsatzsteuersatz Ihres Landes ein. Sollten Sie Kleinunternehmer sein, tragen Sie 0 und aktivieren Sie die Checkbox Keine Steuer ausweisen (z.B. Kleinunternehmerregelung). Alle anderen Fehler lassen Sie bitte leer bzw. aktivieren nicht die jeweilige Checkbox. Sollten Sie unterschiedliche Umsatzsteuersätze benötigen, legen Sie bitte mehrere Steuerklassen an.


    Konfiguration vor dem 1.1.2015


    Die EU-Richtlinie tritt erst mit 1.1.2015 in Kraft, d.h. bis dahin muss die normale Umsatzsteuer verrechnet werden. Wechseln Sie dafür auf Steuerklassen verwalten und bearbeiten Sie den Eintrag Default (Europe) oder legen eine neue Steuerklasse an (Wenn Sie die zweite Option wählen, müssen Sie die neue Steuerklasse den Produkten zuordnen, damit diese wirksam wird). Tragen Sie nun bei Standard den Umsatzsteuersatz Ihres Landes ein. Sollten Sie Kleinunternehmer sein, tragen Sie 0 und aktivieren Sie die Checkbox Keine Steuer ausweisen (z.B. Kleinunternehmerregelung). Alle anderen Fehler lassen Sie bitte leer bzw. aktivieren nicht die jeweilige Checkbox. Sollten Sie unterschiedliche Umsatzsteuersätze benötigen, legen Sie bitte mehrere Steuerklassen an.


    Konfiguration nach dem 1.1.2015


    Nach dem 1.1.2015 müssen Sie - sofern Sie von der neuen EU-Richtline betroffen sind - die Steuerklassen ändern. Wechseln Sie dafür auf Steuerklassen verwalten und bearbeiten Sie den Eintrag Default (Europe) oder legen eine neue Steuerklasse an (Wenn Sie die zweite Option wählen, müssen Sie die neue Steuerklasse den Produkten zuordnen, damit diese wirksam wird). Tragen Sie nun bei Standard den Umsatzsteuersatz Ihres Landes ein. Dieser Umsatzsteuersatz wird bei allen Ländern verrechnen, wo Sie keinen Steuersatz explizit definiert haben. Sollten Sie Kleinunternehmer sein, tragen Sie 0 und aktivieren Sie die Checkbox Keine Steuer ausweisen (z.B. Kleinunternehmerregelung). In der nachfolgenden Auflistung finden Sie die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Sie können analog zu den vorherigen Eingaben die jeweiligen Steuersätze des Landes eingeben. Diese werden dem Kunden anschließend verrechnen, wenn er als Rechnungsadresse dieses Land wählt.


    Spezielle Hinweise für Kleinunternehmer


    Unser Shop unterstützt die Kleinunternehmerregelung. Sie müssen die Steuerklassen (entsprechend den oberen Anweisungen) konfigurieren. Der Shop unterstützt auch Kleinunternehmerregelungen in mehreren Ländern. Dieser Schritt ist auch notwendig, wenn für Sie nicht in allen Ländern die Kleinunternehmerregelung gilt, in die Sie verkaufen. Wechseln Sie nun auf ACP > System > Optionen > Shop > Allgemein > Hinweistext auf Rechnungen. Ab der Version 6.1 können Sie den Hinweistext für Kleinunternehmer nur noch für bestimmten Länder anzeigen. Tragen Sie dafür vor den Hinweistext das Länderkürzel ein, z.B. DE: Hinweistext für Deutschland. Sollten Sie kein Länderkürzel verwenden, wird der Hinweistext für alle Länder angezeigt (so wie bisher). Selbiges gilt analog für das Feld Hinweistext auf den Produktseiten