Finanzieren mit Kundenbereich

  • Das musst du selber entscheiden. Wenn es eine gewisse Nachfrage an bestimmten Plugins gibt die du entwickelst, dann werden das sicherlich auch einige kaufen.


    Entscheidend ist hierfür auch, das du Werbung für deine Plugins/Seite machst, damit viele auf deine Plugins/Seite aufmerksam werden. ;)

  • Ob sich das lohnt ist das nächste.
    Ich muss keine Plug-Ins verkaufen ich kann auch ein selbst erstelltes Programm verkaufen.
    Eine Frage ist noch bei mir aufgekommen.
    Brauche ich dazu einen Gewerbeschein wenn ich etwas verkaufen möchte?



    MFG
    blue fire

  • Prinzipell braucht man nicht für Alles einen Gewerbeschein. Auch Privatpersonen können Rechnungen ausstellen.
    Verbindliche Informationen dazu gibt dir Dein Finanzamt.


    Habe ich was verpasst? Mir wurde damals gesagt, sobald man eine Rechnung schreiben möchte muss man zwingend ein Gewerbe haben. Das geht glaube ich auch von dem UStG oder so aus...


    Wo bitte hast du Infos her, dass man KEIN Gewerbe braucht, wenn man kommerziell Plugins verkaufen möchte und Rechnung schreiben muss...? Würde mich interessieren...

  • ja, es hat nur mit der umsatzsteuer zu tun.
    rechnungen von privat dürfen keine ausweisen. gelten also als kleinunternehmer. dt. UStG
    den gewinn musst du natürlich in deiner steuererklärung angeben.


    aber es gibt ein paar regeln ein zu halten.


    ... finanzamt fragen!!! KOSTET NIX


    früher oder später ist es eh sinnvoller ein gewerbe an zu melden. das kostet kaum etwas. mein schein hat 2002 etwa 25€ gekostet.
    es lohnt auf jeden fall. in meinem fall eh, da ich materielle güter von zulueferern b2b beziehe.

  • "gewerbeschein" braucht wer ein gewerbe betreibt. gewerbe betreibt, wer etwas regelmäßig und mit gewinnabsicht macht. kurz: wenn du nen shop betreibst um etwas damit zu verkaufen geht man davon aus, dass du das regelmäßig und mit gewinnabsicht machst. du brauchst einen gewerbeschein.


    wenn du ab und zu mal für wen etwas programmierst oder dem nachbarn den rase mähst, brauchst du keinen.


    die ust ist davon unabhängig, wobei du als privater nie ust ausweisen darfst (du zahlst sie ja auch nicht ans finanzamt). wenn du ein gewerbe hast bist du als kleinunternehmer wohl von der ust befreit - du darfst sie genauso wie eine privatperson nicht ausweisen (d.h. auf der rechnung angeben). von dieser regelung kannst du dich befreien lassen, was aber nur in speziellen fällen sinn macht (z.b. wenn man viele geschäftskunden und selber großen wareneinsatz hat, bei dem man dann die VSt. geltend machen kann).


    aber es gibt dazu nur einen richtigen rat: geh zum FA, ggf. gibt es auch ein gründerservice bei dir und erkundige dich.


    ob es sich auszahlt kann dir niemand sagen. reich wirst du mit "stangenware" nicht werden, aber es ist oft ein gutes mittel um an exklusivaufträge zu kommen.


    mfg

  • Also habe ich es so erfasst das ich einen Gewerbeschein brauch habe lieber noch einmal im Finanzamt Nachfrage.
    Aber mit der Behauptung das es keine Plug-In´s sein müssen was ich verkaufen kann ist richtig oder?


    Danke für die Informationen.


    MFG
    blue fire

  • du kannst mit dem kundenbereich verkaufen was du willst. er ist in erster linie für downloadprodukte ausgelegt. ob in dem download ein plugin, eine grafik oder sonst eine datei ist, ist dabei nebensächlich. beschränkt lässt sich der kundenbereich auch für reale produkte verwenden die verschickt werden, aber wie gesagt: start eingeschränkt und nicht vergleichbar mit richtigen onlineshops.


    mfg

  • Hallo,
    ich habe mitbekommen das man nicht unbedingt einen Gewerbeschein braucht !
    Als Privathändler kann ich auch Rechnungen schreiben.
    Bei einen Gewerbeschein muss ich nach beispielsweise drei Jahren einen bestimmte Geldmenge zusammen haben sonst muss ich Strafe zahlen.
    Diese Infos habe ich von einen Bekanten.


    MFG

  • blue fire: Also ich würde mich an deiner Stelle nochmal richtig beraten lassen. Und nicht von irgendeinen Bekannten, der mal irgendwo was gehört hat.


    Den irgendwie finde ich es auch arg merkwürdig das Privatpersonen ohne Gewerbeschein auch Rechnungen ausstellen dürfen. ?(


    Klar dann gilt der Kauf als Privatkauf und hat kein Rückgaberecht.
    So ist es beispielsweise bei eBay.


    Aber wie es gesagt wurde Fragen kostet nichts.
    Was ich natürlich auch mache.



    MFG

  • dein bekannter ist ein experte ;)


    frag beim finanzamt nach oder auch einfach beim gründerservice in der gegend. oder glaub uns hier oder wikipedia oder sonst all den quellen die es im internet gibt.


    dürfen privatpersonen rechnungen schreiben? JA! JA! JA! Natürlich dürfen sie das - warum auch nicht? Sie dürfen darauf logischerweise keine MwSt. ausweisen weil sie auch keine ans FA zahlen. Auch mit einem Gewerbeschein stelle ich als Person die Rechnungen aus - außer ich hab eine Firma gegründet (GmbH, usw.). Sonst läuft das alles auf meinen Namen, wie auch hier bei viecode z.B.


    Ihr bekommt nur eine auf den Deckel wenn ihr euer Gewerbe nicht anmeldet. Ab wann es ein Gewerbe ist, steht ja schon oben ;)

  • Wer nur ab und zu eine Leistung verkauft, kann das in jedem Fall auch als Privatperson.



    Die Gewinne müssen jedoch in jedem Fall beim Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.


    Du musst Dir erst immer die Frage beantworten, was Du willst. Willst Du Dein Projekt auf größere Füße stellen, so musst Du erst einmal Deinen Bedarf analysieren. Berücksichtige hierbei auch die Kosten. Benötigst Du gar Kredite, so bedenke hierbei ebenfalls bitte, dass die meisten Förderprogramme nicht nach dem Projektstart bewilligt werden.


    Generell solltest Du ein Gewerbe anmelden. Immer daran denken: „Melden macht frei!“


    Wenn Du keine oder kaum Investitionen oder Ausgaben hast, so kannst Du bei Deinem Ordnungsamt ein Neben- oder Kleingewerbe anmelden. Das hat zum Vorteil, dass Du noch nicht von den Verbänden, z.B. IHK, angeschrieben wirst.
    Das Weitere entscheidet dann Dein Finanzamt. Denn ab einem gewissen Umsatz wird Dein Gewerbe nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Der Staat will schließlich mitverdienen.


    Hast Du aber größere Investitionen zu stemmen, so solltest Du dass Gewerbe auch vollumfänglich betreiben. Dann musst Du aber eben auch die Vorsteuererklärung machen. In diesem Fall kannst Du dann bei der Vorsteuererklärung aber die MwSt der Betriebskosten geltend machen. Also Server, Computer, Drucker und diverses Material.


    Also: Melde es einfach an. Mit den etwa 20,- € bist Du auf der sicheren Seite.

  • Also ich befürworte selbstverständlich auch das ordentliche Anmelden des Gewerbes.


    Für Deutschland Gilt:


    • Gewerbeschein ist günstig zu haben
    • Als Kleinunternehmer weist du keine Mwst aus und ziehst auch keine ab
    • Kleinunternehmer kannst du bis ~17000€ Umsatz/Jahr (nicht Gewinn!!!) sein, hast dann aber keine Firmierung
    • Du kannst jederzeit auf ein Vollunternehmen (z.B. eK, GbR, etc...) ummelden, danach bist du aber für 5 Jahre festgelegt. Du weist Mwst auf deinen gestellten Rechnungen aus, und ziehst jede Mwst von erhaltenen Rechnungen ab. - Das bedeutet (ausgewiesene Mwst) - (bezahlte Mwst) = Steuerschuld aus Umsatzsteuer. (dieser Betrag kann auch negativ sein, dann bekommst du was zurück)
    • Der Reingewinn wird dazu als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit versteuert. Solltest du mehr investiert als verkauft haben schmälert der Verlust die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und du erhälst den Lohnsteueranteil zurück.
    • Zu häufiger Negativgewinn veranlasst das Finanzamt, dein Gewerbe als liebhaberei zu schließen.


    => konkrete Zahlenwerte erfährst du jederzeit auf dem Finanzamt.
    Dort gibt es Broschüren für Gründer.